Sonderpädagogischer
Dienst
+ Inklusion
Seit 1989 arbeiten wir mit Grund- / Werkreal- und Gemeinschaftsschulen in unserem Einzugsgebiet (Durlach, Stupferich, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Wolfartsweier, Weingarten und Pfinztal) in Bereichen des schulischen Lernens zusammen.
Bei schulischen Schwierigkeiten bieten wir Schülern, Eltern und Lehrern professionelle Hilfe an durch:
informelle Tests, Schulleistungstests, Intelligenztests
Ansprechpartner
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C. Krämer, R. Rothenberger, J. Schäfer, S. Walter, J. Schumacher, I. Konya
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0721 / 133-4785
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0721 / 133-4377
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poststelle@schule-am-turmberg-ka.schule.bwl.de
Folgende Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt per Fax oder Email an die Schule geschickt werden.
- Antrag der Sorgeberechtigten
Wichtig: beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben - Einverständniserklärung zur Kooperation
- Infobogen der Klassenlehrkraft
Möglicherweise gilt es im Anschluss an die Beratung, den Anspruch des Schülers auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot zu prüfen.
Folgende Unterlagen müssen an die Schule geschickt werden:
Folgende Unterlagen müssen ans Staatliche Schulamt Karlsruhe geschickt werden:
- Antrag der Sorgeberechtigten
- Nur Schulanfänger: Stellungnahme der meldenden Einrichtung
- Nur Schulkinder: Pädagogischer Bericht der allgemeinen Schule
Inklusion
Inklusion an der Schule am Turmberg
Die Schule am Turmberg unterstützt und fördert aktuell 14 inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler an 7 allgemeinen Schulen (Grundschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen) in Karlsruhe.
Alle Schülerinnen und Schülern haben einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Dort werden sie differenziert nach dem jeweiligen Bildungsplan des entsprechenden Förderschwerpunktes unterrichtet.
Ziel ist es den Kindern und Jugendlichen eine individuelle Förderung an der allgemeinen Schule zu ermöglichen und die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu unterstützen und zu beraten.
Inklusion allgemein
Mit Einführung der Schulgesetzänderung wurde die schulische Inklusion im Schuljahr 2015/16 umgesetzt und stellt damit einen weiteren Schritt zur Teilhabe behinderter Menschen am sozialen Leben dar. Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot werden in einem gemeinsamen Klassenverband mit Schülerinnen und Schüler einer allgemeinen Schule unterrichtet.
So profitieren Kinder und Jugendliche mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen durch einen gemeinsamen Schulalltag. Die individuelle Förderung eines jeden einzelnen jungen Menschen gemäß seiner Kompetenzen an einer für ihn geeigneten Schule ist dabei ein zentrales Anliegen. Das Erstellen und Umsetzen von Förderplänen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren am jeweiligen Lernort bildet die Basis für weiteren schulischen Erfolg. Klar definierte und transparente Verfahrensschritte sorgen für reibungslose Übergänge zwischen den Schularten.
Regionale Möglichkeiten einer inklusiven Beschulung werden in differenzierten Gesprächs- und Beratungsangeboten mit den Eltern erörtert und bei einer Bildungswegekonferenz mit den Elternwünschen abgeglichen. Um aus schulischer Sicht einen vielseitigen und qualitativ hochwertigen Unterricht zu gewähren, werden Schulen durch Fortbildungs- und Beratungsangebote, durch Informationsveranstaltungen und durch Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten in Arbeitskreisen unterstützt. Die Mitarbeiterinnen Inklusion informieren und beraten Eltern, Lehrerinnen und Lehrer bei Fragen zur inklusiven Beschulung. Sie begleiten und unterstützen alle am Prozess Beteiligten bei Abläufen bezüglich einzelner Verfahrensschritte.
Weitere allgemeine
Informationen